Urteil - Bundesverwaltungsgericht kippt Ausgleich für Überstunden eines Rektors
TL;DR
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Rektoren keinen finanziellen Ausgleich für Überstunden erhalten. Ein pensionierter Rektor aus Niedersachsen verlor seine Klage auf über 31.000 Euro Entschädigung. Das Gericht begründete, dass bei Überlastung Aufgaben zurückgestellt werden müssten.
Quelle: deutschlandfunk.de
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