Kammergericht Berlin: Gericht nennt Trinkgeld-Klausel von Lieferando unzulässig

Von withut-me 04.09.2026 um 10:16 Uhr Unternehmen & Märkte Verbraucherschutz Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Kammergericht Berlin hat eine Klausel von Lieferando für unzulässig erklärt, die eine Erstattung vorab gezahlten Trinkgeldes bei Stornierung ausschloss. Das Gericht begründete dies mit einer einseitigen Vertragsgestaltung zum Nachteil der Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: golem.de

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