BVerwG zu Arbeitszeit von Lehrkräften: Schulleiter bekommt kein zusätzliches Geld für Überstunden
TL;DR
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass ein pensionierter Schulleiter keinen finanziellen Ausgleich für Überstunden erhält, da der Dienstherr ihn nicht explizit zur Leistung dieser Stunden aufgefordert hat. Das Gericht stellte klar, dass bei Zeitknappheit Aufgaben zurückgestellt werden müssen, anstatt eigenmächtig die Arbeitszeit zu verlängern.
Quelle: lto.de
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