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BVerwG zu Arbeitszeit von Lehrkräften: Schulleiter bekommt kein zusätzliches Geld für Überstunden

Von withut-me 17.09.2026 um 16:26 Uhr Parlament & Gesetze Arbeit & Beruf Bildung & Schule
TL;DR KI-generiert Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass ein pensionierter Schulleiter keinen finanziellen Ausgleich für Überstunden erhält, da der Dienstherr ihn nicht explizit zur Leistung dieser Stunden aufgefordert hat. Das Gericht stellte klar, dass bei Zeitknappheit Aufgaben zurückgestellt werden müssen, anstatt eigenmächtig die Arbeitszeit zu verlängern.

Quelle: lto.de

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