FG Baden-Württemberg zur doppelten Haushaltsführung: Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung
TL;DR
KI-generiert
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass ein Wohnmobil nicht als Zweitwohnung für die steuerliche doppelte Haushaltsführung anerkannt wird. Ein Arbeitnehmer kann die Kosten dafür nicht als Werbungskosten absetzen, da es keine dauerhafte, selbstständige Unterkunft am Tätigkeitsort darstellt.
Quelle: lto.de
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