Keine Kassenleistung, aber steuerlich absetzbar: Kosten für "Hirnschrittmacher" sind außergewöhnliche Belastung

Von withut-me 31.08.2026 um 12:51 Uhr Finanzen & Börse Gesetze & Rechte Medizin & Pflege
TL;DR KI-generiert Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Kosten für eine Tiefen Hirnstimulation, auch "Hirnschrittmacher" genannt, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Entscheidend ist die wissenschaftliche Anerkennung der Methode, nicht die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Quelle: lto.de

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