BGH zum Werkstattrisiko: Kaskoversicherer muss keine unnötigen Reparaturkosten zahlen
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kaskoversicherer nicht für objektiv unnötige Reparaturkosten einer Werkstatt aufkommen müssen. Die vertraglich vereinbarten "erforderlichen Kosten" umfassen keine Arbeiten, die ein wirtschaftlich vernünftiger Geschädigter nicht durchführen lassen würde.
Quelle: lto.de
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