AG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Fahrgeschäften: Arme hoch – aber auf eigenes Risiko
TL;DR
KI-generiert
Das Amtsgericht München hat eine Schmerzensgeldklage eines Mannes abgewiesen, der sich bei einer Achterbahnfahrt verletzte, nachdem er seine Arme hochgerissen hatte. Das Gericht entschied, dass die Betreiberin ihre Verkehrssicherungspflicht durch deutliche Warnhinweise erfüllt hat, die das Hinausstrecken der Arme untersagen.
Quelle: lto.de
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