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Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen "Werkstattrisiko"

Von withut-me 09.09.2026 um 17:06 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kaskoversicherte das Risiko tragen, wenn eine Werkstatt mehr Kosten abrechnet als für eine Reparatur notwendig ist. Die Versicherung muss nur die "erforderlichen Kosten" übernehmen.

Quelle: tagesschau.de

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