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BGH stärkt Anwälte bei beA-Ausfall: Wenn das Ersatzfax zur Stolperfalle wird

Von withut-me 08.09.2026 um 20:06 Uhr Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Anwälte bei Ausfällen des digitalen Anwaltspostfachs (beA) nicht zwingend auf ungewohnte Ersatzübermittlungswege wie Computerfax zurückgreifen müssen, wenn dies unzumutbar ist. Ein Fehler bei einem solchen Versuch darf einem Mandanten nicht angelastet werden, wenn der Anwalt die technische Unmöglichkeit glaubhaft machen kann.

Quelle: heise.de

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