BGH zu Technikproblemen bei Videoverhandlungen: Versäumnisurteil, weil sich Anwalt zweimal nicht einwählen kann
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Anwalt, der sich wiederholt nicht zu einer Videoverhandlung einwählen kann, ein Versäumnisurteil riskieren muss. Der BGH betont, dass Anwälte proaktiv technische Probleme klären und konkrete Angaben zu ihren Einwahlversuchen machen müssen, um dies zu vermeiden.
Quelle: lto.de
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