IP-Protokollierung genügt nicht: Gericht fordert E-Mail-Nachweis bei Werbemails
TL;DR
KI-generiert
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass IP-Adressen und Zeitstempel allein nicht ausreichen, um eine Einwilligung für Werbe-E-Mails nachzuweisen. Werbeversender müssen lückenlos belegen, dass eine Einwilligung von der betroffenen Person erteilt wurde, andernfalls drohen Konsequenzen.
Quelle: heise.de
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