Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen "Werkstattrisiko"
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kaskoversicherte das Risiko tragen, wenn eine Werkstatt mehr Kosten abrechnet als für eine Reparatur notwendig ist. Die Versicherung muss nur die "erforderlichen Kosten" übernehmen.
Quelle: tagesschau.de
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