KG urteilt anders als OLG Frankfurt am Main: "Bestellen"-Knopf begründet keine Zahlungsverpflichtung
TL;DR
KI-generiert
Das Kammergericht (KG) hat entschieden, dass die Beschriftung eines Bestellbuttons mit "Bestellen" nicht ausreicht, um eine Zahlungsverpflichtung zu begründen. Dies weicht von einer früheren Entscheidung des OLG Frankfurt ab, das einen solchen Button als ausreichend ansah, wenn der Bestellvorgang transparent ist.
Quelle: lto.de
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