Bundesgerichtshof zum Einzelrichter: Über die grundsätzliche Bedeutung einer Sache entscheidet die Kammer
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch einen Einzelrichter am Landgericht Amberg aufgehoben. Ein Einzelrichter darf eine grundsätzliche Bedeutung einer Sache nicht selbst feststellen, wenn dies seine Zuständigkeit auf eine Kammer übertragen würde.
Quelle: lto.de
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