OVG korrigiert VG Düsseldorf, lässt aber Revision zu: Mitführverbot für Messer und gefährliche Gegenstände rechtmäßig
TL;DR
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat ein dreijähriges Mitführverbot für Messer und gefährliche Gegenstände für einen Mann bestätigt. Das Gericht korrigierte damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und begründete die Rechtmäßigkeit des Verbots mit der Gefahrenabwehr durch Landespolizeirecht.
Quelle: lto.de
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