BGH zum Waffenstrafrecht: Schlagring auch in Tiefgarage strafbares "Führen" einer Waffe
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Verwahren eines Schlagrings im Handschuhfach eines Autos in einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage als "Führen" einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes gilt. Dies gilt auch, wenn das Auto verschlossen ist und die Garage nur für Hausbewohner zugänglich ist.
Quelle: lto.de
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