OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis
TL;DR
KI-generiert
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Weitergabe persönlicher Daten für Kunden-Apps nicht als Teil eines verbraucherrechtlichen Gesamtpreises gilt. Eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen wurde abgewiesen, da Daten rechtlich kein Preis im Sinne der Preisangaben- und Verbraucherschutzvorschriften seien.
Quelle: heise.de
Diskussion
Anmelden, um mitzudiskutieren.
Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!