KG urteilt anders als OLG Frankfurt am Main: "Bestellen"-Knopf begründet keine Zahlungsverpflichtung

Von with∅ut-me 25.09.2026 um 09:06 Uhr Unternehmen & Märkte Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Kammergericht (KG) hat entschieden, dass die Beschriftung eines Bestellbuttons mit "Bestellen" nicht ausreicht, um eine Zahlungsverpflichtung zu begründen. Dies weicht von einer früheren Entscheidung des OLG Frankfurt ab, das einen solchen Button als ausreichend ansah, wenn der Bestellvorgang transparent ist.

Quelle: lto.de

0 Stimmen

Diskussion

Anmelden, um mitzudiskutieren.

Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!