Zum selben Ereignis

  1. Gericht: Snapchat-Chatbot darf aus Kinderdaten keine Werbung machen
  2. LG Köln zu Socia-Media-Plattform: Snapchat vestößt gegen Daten- und Jugendschutz

Gericht: Snapchat-Chatbot darf aus Kinderdaten keine Werbung machen

Von with∅ut-me 15.10.2026 um 12:41 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Das Landgericht Köln untersagte Snap die Nutzung von Kinderdaten für Werbung durch seinen KI-Chatbot, da dies gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Snap droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, falls das Urteil rechtskräftig wird.

Quelle: heise.de

0 Stimmen

Zum selben Ereignis

  1. Gericht: Snapchat-Chatbot darf aus Kinderdaten keine Werbung machen
  2. LG Köln zu Socia-Media-Plattform: Snapchat vestößt gegen Daten- und Jugendschutz

Diskussion

Anmelden, um mitzudiskutieren.

Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!