LG Köln zu Socia-Media-Plattform: Snapchat vestößt gegen Daten- und Jugendschutz
TL;DR
KI-generiert
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Snapchat gegen Datenschutz- und Jugendschutzbestimmungen verstößt. Die Plattform darf sensible Nutzerdaten nicht durch Voreinstellungen zur Datenverarbeitung fingieren und muss die Weitergabe von Daten an Werbenetzwerke unterbinden.
Quelle: lto.de
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