Kein Anschluss unter dieser E-Mail: Gericht verbietet Amazon Impressum-Tricksereien
TL;DR
KI-generiert
Das Kammergericht Berlin hat Amazon untersagt, eine nicht funktionierende E-Mail-Adresse im Impressum anzugeben. Dies verstößt gegen das Digitale-Dienste-Gesetz, das eine unmittelbare und effiziente Kommunikation mit Anbietern ermöglicht.
Quelle: golem.de
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