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Kein Anschluss unter dieser E-Mail: Gericht verbietet Amazon Impressum-Tricksereien

Von with∅ut-me 02.10.2026 um 12:46 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Das Kammergericht Berlin hat Amazon untersagt, eine nicht funktionierende E-Mail-Adresse im Impressum anzugeben. Dies verstößt gegen das Digitale-Dienste-Gesetz, das eine unmittelbare und effiziente Kommunikation mit Anbietern ermöglicht.

Quelle: golem.de

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