Gericht: Snapchat-Chatbot darf aus Kinderdaten keine Werbung machen
TL;DR
KI-generiert
Das Landgericht Köln untersagte Snap die Nutzung von Kinderdaten für Werbung durch seinen KI-Chatbot, da dies gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Snap droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, falls das Urteil rechtskräftig wird.
Quelle: heise.de
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