heise+ | BGH-Urteil: Vereinsmitglieder haben Anspruch auf E-Mail-Listen
TL;DRDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vereinsmitglieder Anspruch auf Listen mit E-Mail-Adressen anderer Mitglieder haben. Die Verweigerung solcher Listen kann Beschlüsse eines Vereins ungültig machen.
Quelle: heise.de
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