Wohnungsstich: Oberlandesgericht lässt Telekom Glasfaser rückbauen

Von withut-me 30.07.2026 um 17:09 Uhr Parlament & Gesetze Verbraucherschutz IT & Internet
TL;DR KI-generiert Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der Telekom untersagt, Glasfaser ohne Zustimmung des Eigentümers im Wohnungsstich auszubauen. Ein Rückbau bereits installierter Infrastruktur wurde angeordnet. Das Urteil bezieht sich auf die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung und das Telekommunikationsgesetz.

Quelle: golem.de

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