Wohnungsstich: Oberlandesgericht lässt Telekom Glasfaser rückbauen
TL;DR
KI-generiert
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der Telekom untersagt, Glasfaser ohne Zustimmung des Eigentümers im Wohnungsstich auszubauen. Ein Rückbau bereits installierter Infrastruktur wurde angeordnet. Das Urteil bezieht sich auf die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung und das Telekommunikationsgesetz.
Quelle: golem.de
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