Verbraucherschutz - Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig
TL;DRDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Diese Entscheidung wurde durch eine Quelle von deutschlandfunk.de bestätigt.
Quelle: deutschlandfunk.de
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