LG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Parkplätzen: Fitnessstudio haftet für Glatteis mit ungewöhnlichem Ursprung

Von with∅ut-me 13.10.2026 um 11:56 Uhr Unternehmen & Märkte Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Ein Fitnessstudio muss 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil Wasser von seinem Dach auf den Parkplatz floss und dort gefroren war. Das Landgericht Landau in der Pfalz entschied, dass die Betreiberin ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, da die Glätte nicht durch Niederschlag verursacht wurde.

Quelle: lto.de

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