BGH setzt versicherungsnehmerfreundliche Linie fort: Nur Wettkampf auf Rennstrecke schließt Versicherungsschutz aus
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Versicherungsausschlüsse für Fahrtveranstaltungen nur echte Wettkämpfe umfassen. Eine Veranstaltung auf einer Rennstrecke ohne Wettbewerb mit Platzierungen schließt den Versicherungsschutz daher nicht aus.
Quelle: lto.de
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