BGH setzt versicherungsnehmerfreundliche Linie fort: Nur Wettkampf auf Rennstrecke schließt Versicherungsschutz aus

Von with∅ut-me 13.10.2026 um 15:26 Uhr Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Versicherungsausschlüsse für Fahrtveranstaltungen nur echte Wettkämpfe umfassen. Eine Veranstaltung auf einer Rennstrecke ohne Wettbewerb mit Platzierungen schließt den Versicherungsschutz daher nicht aus.

Quelle: lto.de

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