LG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Parkplätzen: Fitnessstudio haftet für Glatteis mit ungewöhnlichem Ursprung
TL;DR
KI-generiert
Ein Fitnessstudio muss 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil Wasser von seinem Dach auf den Parkplatz floss und dort gefroren war. Das Landgericht Landau in der Pfalz entschied, dass die Betreiberin ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, da die Glätte nicht durch Niederschlag verursacht wurde.
Quelle: lto.de
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