Urteil zum Görlitzer Park in Berlin: Senat verliert erneut
TL;DR
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks für rechtswidrig erklärt und die Beschwerde des Berliner Senats abgelehnt. Die Maßnahme wurde als formell rechtswidrig eingestuft, da die Zuständigkeit beim Bezirksamt lag.
Quelle: taz.de
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