VG Berlin zur Versammlungsfreiheit: Aufenthaltsverbot "auf Vorrat" ist unzulässig

Von with∅ut-me 02.10.2026 um 13:06 Uhr Unruhen & Proteste Polizei & Ermittlungen Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein sechsmonatiges Aufenthaltsverbot für eine Aktivistin für unzulässig erklärt. Ein solches Verbot, das präventiv ausgesprochen wird, um die Teilnahme an Versammlungen zu verhindern, verstößt gegen die "Polizeifestigkeit" des Versammlungsrechts.

Quelle: lto.de

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