Einstweilige Anordnung des BVerfG: Lina E. muss vorerst aus der Beugehaft entlassen werden
TL;DR
KI-generiert
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beugehaft für Lina E. vorläufig gestoppt. Sie war in Beugehaft genommen worden, weil sie vor dem OLG Dresden die Aussage verweigert hatte, um sich nicht selbst zu belasten.
Quelle: lto.de
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