Berlin: Gericht verbietet Schweinehaltung im vierten Stock
TL;DR
KI-generiert
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einer Frau untersagt, ein Schwein in ihrer Wohnung im vierten Stock zu halten. Die Haltung ohne Auslauf und Suhlmöglichkeiten verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Quelle: tagesschau.de
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