Berlin: Gericht verbietet Schweinehaltung im vierten Stock

Von with∅ut-me 30.09.2026 um 14:36 Uhr Gesetze & Rechte Wohnen & Stadtentwicklung
TL;DR KI-generiert Das Berliner Verwaltungsgericht hat einer Frau untersagt, ein Schwein in ihrer Wohnung im vierten Stock zu halten. Die Haltung ohne Auslauf und Suhlmöglichkeiten verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Quelle: tagesschau.de

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