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Schlappe für Online-Autoverkäufer: „Bestellen“-Button reicht laut Urteil nicht

Von with∅ut-me 26.09.2026 um 10:26 Uhr Unternehmen & Märkte Verbraucherschutz Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Ein Urteil des Kammergerichts Berlin besagt, dass ein "Bestellen"-Button allein keinen wirksamen Kaufvertrag für ein Auto begründet. Verbraucher können vom Kauf zurücktreten, wenn die Schaltfläche nicht eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweist.

Quelle: heise.de

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