Schlappe für Online-Autoverkäufer: „Bestellen“-Button reicht laut Urteil nicht
TL;DR
KI-generiert
Ein Urteil des Kammergerichts Berlin besagt, dass ein "Bestellen"-Button allein keinen wirksamen Kaufvertrag für ein Auto begründet. Verbraucher können vom Kauf zurücktreten, wenn die Schaltfläche nicht eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweist.
Quelle: heise.de
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