Gericht weist Klage Hinterbliebener im Germanwings-Prozess ab
TL;DR
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Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen im Germanwings-Absturz abgewiesen, die Schmerzensgeld vom Luftfahrtbundesamt forderten. Die Richter sahen den Staat nicht als zuständig an und verwiesen darauf, dass Schadenersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft bereits gescheitert waren.
Quelle: tagesschau.de
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