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Verfahren wegen Lidl-App - Gericht erklärt sich für nicht zuständig

Von with∅ut-me 29.09.2026 um 09:36 Uhr Verbraucherschutz Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Oberlandesgericht (OLG) hat sich für nicht zuständig erklärt, im Verfahren gegen die Lidl-App zu entscheiden. Die Klage der Verbraucherzentrale bezog sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dessen relevante Passage jedoch nicht dem Verbraucherschutz diene.

Quelle: deutschlandfunk.de

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