Verfahren wegen Lidl-App - Gericht erklärt sich für nicht zuständig
TL;DR
KI-generiert
Das Oberlandesgericht (OLG) hat sich für nicht zuständig erklärt, im Verfahren gegen die Lidl-App zu entscheiden. Die Klage der Verbraucherzentrale bezog sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dessen relevante Passage jedoch nicht dem Verbraucherschutz diene.
Quelle: deutschlandfunk.de
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