Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines: Gazprom-Töchter nicht als Nebenkläger zugelassen
TL;DR
KI-generiert
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Zulassung der Nord-Stream-Betreiberinnen als Nebenkläger im Prozess um die Sprengung der Pipelines abgelehnt. Das Gericht begründete dies damit, dass die wirtschaftlichen Schäden nicht als existentiell einzustufen seien und wirtschaftliche Interessen nicht im Rahmen eines Strafprozesses verfolgt werden könnten.
Quelle: lto.de
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