Zum Nord-Stream-Prozess: „Im Krieg dürfen zivile Objekte nicht angegriffen werden“
TL;DR
KI-generiert
Ein Prozess gegen einen Ukrainer wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beginnt in Hamburg. Ihm wird ein Kriegsverbrechen vorgeworfen, da zivile Objekte auch im Krieg nicht angegriffen werden dürfen, wie der Bundesgerichtshof entschied.
Quelle: taz.de
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