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Flugzeugabsturz: Kein Schmerzensgeld für Germanwings-Hinterbliebene

Von with∅ut-me 06.10.2026 um 15:47 Uhr Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte Unfälle & Unglücke
TL;DR KI-generiert Das Landgericht Braunschweig hat elf Jahre nach dem Germanwings-Absturz die Klage von Hinterbliebenen auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass Ansprüche gegen die Fluggesellschaft Germanwings bestehen und das Montrealer Übereinkommen die Haftung von Fluggesellschaften regelt.

Quelle: taz.de

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