VG Berlin zur Versammlungsfreiheit: Aufenthaltsverbot "auf Vorrat" ist unzulässig
TL;DR
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein sechsmonatiges Aufenthaltsverbot für eine Aktivistin für unzulässig erklärt. Ein solches Verbot, das präventiv ausgesprochen wird, um die Teilnahme an Versammlungen zu verhindern, verstößt gegen die "Polizeifestigkeit" des Versammlungsrechts.
Quelle: lto.de
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