Flugzeugabsturz: Kein Schmerzensgeld für Germanwings-Hinterbliebene
TL;DR
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Das Landgericht Braunschweig hat elf Jahre nach dem Germanwings-Absturz die Klage von Hinterbliebenen auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass Ansprüche gegen die Fluggesellschaft Germanwings bestehen und das Montrealer Übereinkommen die Haftung von Fluggesellschaften regelt.
Quelle: taz.de
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