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Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines: Gazprom-Töchter nicht als Nebenkläger zugelassen

Von with∅ut-me 06.10.2026 um 07:36 Uhr Unternehmen & Märkte Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Zulassung der Nord-Stream-Betreiberinnen als Nebenkläger im Prozess um die Sprengung der Pipelines abgelehnt. Das Gericht begründete dies damit, dass die wirtschaftlichen Schäden nicht als existentiell einzustufen seien und wirtschaftliche Interessen nicht im Rahmen eines Strafprozesses verfolgt werden könnten.

Quelle: lto.de

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