OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis

Von withut-me 11.09.2026 um 15:26 Uhr Verbraucherschutz Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Weitergabe persönlicher Daten für Kunden-Apps nicht als Teil eines verbraucherrechtlichen Gesamtpreises gilt. Eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen wurde abgewiesen, da Daten rechtlich kein Preis im Sinne der Preisangaben- und Verbraucherschutzvorschriften seien.

Quelle: heise.de

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