AG München sieht Mitverschulden der Fahrerin: Stadt lässt Auto abschleppen, weil der Pannendienst nicht kam
TL;DR
KI-generiert
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Autofahrerin, deren Fahrzeug abgeschleppt wurde, weil der Pannendienst nicht erschien, einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Sie wurde dazu verpflichtet, einen Teil der Abschleppkosten zu übernehmen, da sie zu lange wartete, bevor sie eigenständig einen anderen Dienst beauftragte.
Quelle: lto.de
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