Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte
TL;DR
KI-generiert
Ein Gutachten des Bundestages stellt fest, dass das Haber-Verfahren, bei dem bundesstaatliche Stellen vor Förderzusagen heimlich beim Verfassungsschutz nach Erkenntnissen über Personen oder Organisationen fragen, gegen das Grundgesetz verstößt. Die Abfrage personenbezogener Daten durch Ministerien ohne taugliche Rechtsgrundlage und die fehlende Benachrichtigung der Betroffenen werden als problematisch angesehen.
Quelle: netzpolitik.org
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