Urteil des Bundesgerichtshofs: Orange gehört Obi nicht allein

Von withut-me 17.09.2026 um 13:16 Uhr Unternehmen & Märkte Verbraucherschutz Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Baumarktkette Obi keinen exklusiven Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen kann. Verbraucher assoziieren die Farbe nicht eindeutig mit Obi, was für eine abstrakte Farbmarke als Unterscheidungskraft nicht ausreicht.

Quelle: tagesschau.de

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