Markenrechte: X kann Nutzung von „Tweet“ und dem Twitterlogo nicht verhindern
TL;DR
KI-generiert
Ein Gericht hat entschieden, dass das Unternehmen X die Marke "Twitter" verteidigen kann, aber die Rechte an "Tweet" und dem alten Logo aufgegeben hat. Ein Konkurrent hat daraufhin seinen Dienst in "tweet.app" umbenannt und ein ähnliches Logo verwendet.
Quelle: heise.de
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