Urteil des Bundesgerichtshofs: Orange gehört Obi nicht allein
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Baumarktkette Obi keinen exklusiven Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen kann. Verbraucher assoziieren die Farbe nicht eindeutig mit Obi, was für eine abstrakte Farbmarke als Unterscheidungskraft nicht ausreicht.
Quelle: tagesschau.de
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