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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Anwalt, der sich wiederholt nicht zu einer Videoverhandlung einwählen kann, ein Versäumnisurteil riskieren muss. Der BGH betont, dass Anwälte proaktiv technische Probleme klären und konkrete Angaben zu ihren Einwahlversuchen machen müssen, um dies zu vermeiden.
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Betroffene von unrechtmäßigen Preiserhöhungen des Streaming-Dienstes Dazn können sich bis zum 25. September 2026 einer Sammelklage anschließen. Das Oberlandesgericht München bestätigte im Dezember 2024, dass Dazn bei einer Preiserhöhung im Jahr 2022 zwölf unzulässige Klauseln verwendete.
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Die Überführung der Leiche des wegen Völkermords verurteilten Ratko Mladic nach Serbien und die Debatte um eine mögliche Beerdigung mit staatlichen Ehren spalten das Land. Während regierungsnahe Medien Mladic verherrlichen, warnen internationale Vertreter und Menschenrechtler vor einer Verherrlichung von Kriegsverbrechern.
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Zwei Pressefotografen wurden vom LG Dessau-Roßlau wegen mehrfacher Brandstiftung verurteilt. Der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten. Die Taten dienten der Vermarktung von exklusivem Bildmaterial von Feuerwehreinsätzen.
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Kinder unter fünf Jahren sterben bei Ebola-Ausbrüchen zu über 60 Prozent. Die EBO-PEP-Studie schließt Kinder unter 30 Kilogramm aus, obwohl sie besonders gefährdet sind. Die Medikamentenentwicklung für Kinder ist teurer und aufwendiger, was zu deren Vernachlässigung in Studien führt.
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Der Einsatz von KI im Gesundheitswesen birgt Risiken für Patientendaten, da die Kontrolle darüber oft unklar ist. Juristin Paulina Joe Pesch warnt, dass breite Einwilligungen und Anonymisierung keine vollständige Sicherheit bieten und die informationelle Selbstbestimmung an ihre Grenzen stößt.
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Die Zahl der Todesopfer bei einem Fährunglück vor Zypern ist auf zwölf gestiegen, während 16 Personen noch vermisst werden. Der Kapitän und acht weitere Verdächtige wurden wegen fahrlässiger Tötung in Untersuchungshaft genommen.
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Kassenärzte warnen vor Personalentlassungen und Patientenfolgen durch geplante Einsparungen von drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich. Eine Protestaktion in Berlin wird von der Influencerin Bea Merscher organisiert.
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Ein Bekennerschreiben zu einem Sabotageakt in Dormagen wurde mit dem Namen eines mutmaßlichen Täters unterschrieben. Die Ermittlungen dauern an.
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Das Kammergericht Berlin hat eine Klausel von Lieferando für unzulässig erklärt, die eine Erstattung vorab gezahlten Trinkgeldes bei Stornierung ausschloss. Das Gericht begründete dies mit einer einseitigen Vertragsgestaltung zum Nachteil der Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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