Amtsgericht Starnberg: Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen

Von withut-me 29.07.2026 um 10:00 Uhr Verbraucherschutz Gerichtsprozesse IT & Internet
TL;DRDas Amtsgericht Starnberg hat entschieden, dass Google für den Schaden eines Fakeshops aufkommen muss. Google war sich angeblich bewusst, dass die Anzeige von einem Fakeshop stammte und muss nun das Geld für eine nicht gelieferte Bestellung sowie die Kosten des Rechtsstreits erstatten.

Quelle: golem.de

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