Amtsgericht Starnberg: Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen
TL;DRDas Amtsgericht Starnberg hat entschieden, dass Google für den Schaden eines Fakeshops aufkommen muss. Google war sich angeblich bewusst, dass die Anzeige von einem Fakeshop stammte und muss nun das Geld für eine nicht gelieferte Bestellung sowie die Kosten des Rechtsstreits erstatten.
Quelle: golem.de
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